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Elektronische Mikrospenden und deren (bundes)politischen Dimensionen (Petition)
Neben witschafts- und technikethischen sowie finanzrechtlichen Aspekten, spielen bei Mikrospenden bzw. "zentralregionalen Sammel-Subsystemen" auch politisch-ethische Faktoren eine Rolle. Im Rahmen einer Petition beim Deutschen Bundestag (Eingabe am 26.01.2011) wurden zentrale Aspekte aus den o.g. Bereichen geprüft, beleuchtet und aus (bundes)politischem Blickwinkel kommentiert. Der folgende Sachverhalt sowie die dazugehörige Stellungnahme des Petitionsausschusses bilden die bisher gewonnene "Erkenntnisse" ab (zentrale Aussagen wurden vom Petenten hervorgehoben).
Sachverhalt
Der Petent ersucht den Deutschen Bundestag um Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Einführung eines „elektronischen Kleinspenden-Subsystems in Rechenzentralen von Regionalbanken in Deutschland“. Das vorgeschlagene Spendensammel-System soll es Bankkunden ermöglichen, Kleinspenden im Nachkommabereich zur Förderung von regionalen gemeinnützigen Organisationen in Kooperation mit ihrer lokalen Bankfiliale zu sammeln. Dazu soll ein elektronisches Kleinspenden-System in den jeweiligen Rechenzentren der Banken mit einem regelmäßigen und automatisierten Sammelprozess eingerichtet werden, durch den, anders als bei den bereits bestehenden Möglichkeiten der Spende im Wege einer Überweisung oder eines Dauerauftrags, psychologische Hemmschwellen beim Spenden abgebaut werden sollen.
Stellungnahme des Petitionsausschusses
"Der Betrieb eines Spendensammel-Systems, wie vom Petenten vorgeschlagen, bedarf nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keiner besonderen Erlaubnis auf Grundlage des Kreditwesensgesetzes (KWG) und es bestehen nach Ansicht der BaFin auch sonst keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Vorbereitung und Realisierung des vom Petenten vorgeschlagenen Konzepts Vorschriften des KWG oder andere aufsichtsrechtliche Vorschriften von Bedeutung sind.
Allerdings könnte die vom Petenten angeregte gesetzliche Verpflichtung zur Eröffnung der Möglichkeit für Bankkunden, an einem solchen System teilzunehmen, einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die grundgesetzlich verbürgte Gewerbe- und Unternehmerfreiheit (vgl. Art. 12 GG) sowie Vertragsfreiheit (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG) der Banken und deren Rechenzentralen darstellen. Staatliche Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Freiheiten sind nur dann zulässig, wenn mit dem Eingriff ein legitimer Zweck verfolgt wird und die zur Erreichung dieses Zwecks eingesetzten Mittel verhältnismäßig sind.
Vorliegend kann die Förderung der Spendenbereitschaft weiter Bevölkerungskreise für lokale gemeinnützige Projekte zwar einen legitimen Zweck darstellen. Allerdings ist zu bedenken, dass bereits heute zahlreiche Möglichkeiten für den Bürger zur Förderung lokaler gemeinnütziger Projekte bestehen. Die vom Petenten selbst erwähnten Möglichkeiten, im Wege einer Überweisung oder eines Dauerauftrages zu spenden, besteht nicht nur für überregional tätige gemeinnützige Organisationen, sondern auch auf lokaler Ebene. Die Spendenbeträge können dabei vom Bürger individuell festgelegt werden und umfassen in der Regel auch Kleinstbeträge. Daneben bieten einzelne Banken schon heute weitgehende Möglichkeiten zur Spende etwa von Zinserträgen an gemeinnützige Organisationen an. Von Seiten der durch Spenden begünstigten Organisationen bestehen, soweit ersichtlich, bislang keine Forderungen nach Ausweitung der bestehenden Spendenmöglichkeiten in die vom Petenten vorgeschlagene Richtung. Soweit die bestehenden Möglichkeiten vom Petenten gleichwohl als nicht ausreichend empfunden werden, bleibt es ihm unbenommen, Banken und Rechenzentralen auf lokaler bzw. regionaler Ebene anzusprechen und die Einführung des von ihm vorgeschlagenen automatisierten Verfahrens zu Spendenzwecken auf freiwilliger Basis anzuregen.
Die Schaffung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung eines solchen Verfahrens erscheint demgegenüber nicht zweckmäßig. Die Gewerbe- und Unternehmerfreiheit und die Vertragsfreiheit sind zentrale Ordnungsprinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Staatliche Eingriffe in diese Freiheiten sollten sich in den bestehenden Ordnungsrahmen einfügen und zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit auf das unbedingt Erforderliche beschränkt bleiben. Die ordnungspolitischen Aufgaben von Banken und ihren Rechenzentralen liegen in der Gewährleistung der Versorgung der Bürger und Unternehmer mit Finanzmitteln. Die Einrichtung von Spendensammel-Systemen gehört dagegen nicht zu diesen Aufgaben. Die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung ist daher nicht angezeigt.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Einführung des vom Petenten vorgeschlagenen Systems erhebliche Kosten und bürokratischen Aufwand bei den betroffenen Banken und deren Rechenzentralen verursachen dürfte und nicht ersichtlich ist, ob und gegebenenfalls wie die verursachten Kosten durch das vom System generierte Spendenaufkommen gedeckt werden könnten." |
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Mikrospenden in Zeiten von Corona: Warum?
Geschrieben am Donnerstag, den 30. April 2020 um 13:05 Uhr Weiter lesen...
Immer mehr Notrufe bei gleichzeitig sinkenden Spenden. Diese Einschätzung stammt von Christina Franzen, Sprecherin der Stiftung „Deutschland rundet auf“ und sie macht eine bittere Thematik offensichtlich, die, auch bei genauerem Hinsehen in ihrer Tragweite nur unzureichend erfasst werden kann: Arme Kinder leiden besonders unter Wirtschaftskrise und Eindämmungsmaßnahmen gegen Corona.
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Warum ich das Bank-Mikrospenden Gebrauchsmuster für 99 Cents an ein Unternehmen der Sparkassen Finanzgruppe verkauft habe
Geschrieben am Mittwoch, den 14. September 2016 um 09:09 Uhr Weiter lesen...
Da erinnert mich das Facebook-Team daran, mich an Vergangenes zu erinnern und dies auch noch öffentlich mitzuteilen. Ein Jahr soll das schon her sein? Und ja, am 01.09.2015 berichtete der Märkische Zeitungsverlag GmbH & Co. KG unter der Überschrift „Mikrospender für Girocents gesucht“ von ebendieser Suche nach potentiellen Spendern, wohlgemerkt im automatisierten Nachkomma-Bereich.
Als ich vor einigen Jahren, als Student der Sozialen Arbeit mit einer wissenschaftlich aufgearbeiteten Projektarbeit über elektronisch generierte Kleinstspenden noch selbst auf der Suche war (weniger nach Spendern als vielmehr nach aufgeschlossenen Vertretern im regionalen Bankensektor), schien die Zeit der kleinen und mikroskopisch kleinen Spenden noch nicht gekommen zu sein. Oft herangezogen und hier viefach zitiert ist demnach die offizielle Rückmeldung seitens eines Vertreters einer regionalen Kreissparkasse, hier um die Ecke, die wie folgt auf die Einreichung und Bewertungsanfrage bzgl. der Projektarbeit lautete:
"Mit unseren derzeitigen technischen Systemen lässt sich Ihre Idee nicht umsetzen. Es müssten daher zunächst aufwändige Subsysteme hergestellt werden, die neben der reinen Buchungsfunktion auch unseren strengen Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen. Die damit verbundenen Kosten stünden dann aber in keinem sinnvollen Verhältnis zu dem erwarteten Spendenaufkommen."
Damals noch, vermutlich aufgrund studentischen Leichtsinns der naiven Annahme, solch ein „Subsystem“ könne sich doch leicht programmieren lassen (Excel?), gab ich mich mit einer ersten kritischen Rückmeldung oder vielmehr einer ersten Absage nicht recht zufrieden. Nichts ahnend, dass ein paar Jahre später auch der Sparkassenverband Baden-Württemberg in einer Stellungnahme die Idee der Mikrospenden „nicht weiterverfolgen“ wollte. Nun gibt es eine Vielzahl an Bundesländern und eine wesentlich größere Anzahl von regionalen Banken, entsprechenden Gremien, Dienstleistern in technologischen Bereichen oder Fragen des Marketings und der Kundenbindung. Aber für meine Projektarbeit und auch die Motivation, ein konkretes Spendenprojekt in Kooperation mit einer Bank und elektronischen Spenden zu fördern war eine Grenze des Machbaren erreicht.
Bis eben zu diesem denkwürdigen 01.09.2015, dem Tag an dem, wie aus dem „Nichts“ heraus, die Sparkasse Kierspe-Meinerzhagen Mikrospender suchte.
Die Hintergründe hierzu waren rasch in Erfahrung gebracht: Im Auftrag des Rheinischen Sparkassen -und Giroverbandes (RSGV) entwickelte das Institut für Marketing & Kundenbindung der Sparkassen (S-IMK) ein Konzept zur Generierung von sog. "Cent-Spenden", betitelte dies originellerweise "Girocents" und hatte, auf Anfrage hin, von meiner vor Jahren veröffentlichten Projektarbeit zum Thema, dem Blog "Tagebuch eines Mikrospenders" oder auch den konkreten Anfragen bei einzelnen Sparkassen bzw. dem Sparkassenverband Baden-Württemberg nie etwas gehört oder gelesen.
In der Zwischenzeit war das technische Verfahren von mir in ein Gebrauchsmuster überführt worden mit dem Sinn und Zweck, die damaligen Gedanken zum Thema zu bündeln, zu verschriftlichen und gewissermaßen auch zu schützen. Aus fester Überzeugung, dass mit Spenden, seien diese auch noch so klein kein Geld verdient werden sollte überlegte ich mir, die vorhandenen Nutzungsrechte aus dem Gebrauchsmuster den Entwicklern von „Girocents“ zu übertragen, allerdings nicht kostenlos.
Die Frage, welcher Betrag in solch einem Zusammenhang angemessen ist (schließlich dokumentiert der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, in dessen Auftrag das Spendensammelkonzept entwickelt wurde ein Geschäftsvolumen von über 154 Milliarden Euro) war rasch beantwortet. Ich wollte exakt 99 Cents und als symbolische, wenn auch verspätete Anerkennung meiner damaligen Projektarbeit einen entsprechenden Hinweis auf die studentische Arbeit seitens der Entwickler. Damit verbunden die Hoffnung, nun doch noch, nach Jahren der erfolglosen Versuche ein elektronisches Spenden-Sammelverfahren meiner Bank für Soziale Projekte in meiner Nähe nutzbar zu machen. Ob sich „Girocents“ aber bis nach Baden-Württemberg verbreitet bleibt derzeit ebenso vage wie bedingt wahrscheinlich. Immerhin liegt die Teilnehmerzahl (Stand 09/2016) bei über 11.000 Spendern, Tendenz steigend.
Weiterführende Informationen:
"Bankkunden spenden: Giro-Cents machen Hilfe möglich"
Von: disch