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Dienstag, den 03. April 2012 um 16:51 Uhr

Zentralregionale Subsysteme und die Tragik deren Unrealisierbarkeit

Geschrieben von  connormarc

„Verbreiten Sie die Idee. Die Utopien von heute sind die Realität von morgen.“ Nein, dieser Ratschlag von Götz Werner hat mit Spenden zunächst einmal nichts zu tun. Vielmehr mit Einkommen. Und doch liegt der Gedanke eines bedingungslosen Grundeinkommens nicht etwa weiter entfernt von Utopia, dem „Nicht-Ort“, als der Gedanke von den in die Systemarchitektur von (regionalen) Banken implementierten Mikrospenden-Subsystemen. Anders formuliert: Beide Ansätze sehen sich mit der Tragik der Unrealisierbarkeit konfrontiert und es stellt sich die Frage, worin diese Tragik begründet liegen kann. Anhand von 3 Gründen, die einer (schnellen) Realisierbarkeit vom gemeinnützigen, regionalen Sammel-Subsystemen entgegenstehen, kann nun etwas Licht ins Dunkel des fernen Utopia gebracht werden.

Es geht also zunächst um 3 Gründe, warum regionale und von Bank-IT gestützte Kleinstspenden-Subsysteme ins Reich der Unrealisierbarkeit verschoben wurden. Wer denkt da nicht in erster Linie an die Finanzierbarkeit bzw. das Kosten/Nutzen-Verhältnis. Eigentlich ist doch alles so klar und einfach: Weder Mikrospenden noch ein bedingungsloses Grundeinkommen lassen sich finanzieren. Es fehlt schlicht das dafür erforderliche Geld.

 

Aber ist das so? Nochmal aus dem Umfeld des Grundeinkommens entlehnt:

 

Den vorsichtigen Einwand eines Zuhörers, ob das denn überhaupt finanzierbar sei, wischt Werner weg: „Das ist doch schon finanziert. Wir können genügend Güter und Dienstleistungen hervorbringen, wir waren in Deutschland noch nie so reich wie heute.“

 

Recht ähnlich verhält es sich mit zentralregionalen Spendensystemen. Heute sind wir in der Lage, Sammelsysteme zu realisieren, die noch vor wenigen Jahren undenkbar bzw. in keiner Weise auch nur im Ansatz finanzierbar erschienen sind. Kleinstspenden und die Erweiterung von Kassensystemen um „gemeinnützige Funktionsbereiche“ sind heute möglich und vereinzelt bereits realisiert.

 

Es wundert also nicht, dass der Punkt Finanzierbarkeit von zentralregionalen Sammelsystemen kein Bestandteil der 3 Gründe sind, die bei der Diskussion über die Tragik der Unrealisierbarkeit ins Feld geführt werden sollte.

 

Was sind aber die eigentlichen Begründungslinien zur Rechtfertigung von Utopien? Und wie lassen sich diese auf das elektronische Sammeln von Spenden geringer Höhe anwenden?

 

Hier ist nun zum Einen die Argumentationslinie zu nennen, die sich auf begrenzte, technische Mittel und Möglichkeiten stützt. Folgt man dieser Argumentation, so vertritt man die Ansicht, dass elektronische Sammeln Klein- und Kleinstspenden (system)technisch aus heutiger Sicht und mit Blick in die Zukunft nicht realisierbar sind:

 

Begründung I.

 

"Die Utopie ist technisch nicht ausführbar, d. h. es wird erkannt, dass die technischen Möglichkeiten noch lange nicht so weit sind, bzw. es wird behauptet, diese würden auch in ferner Zukunft niemals ausreichend fortgeschritten sein, als dass sie den in der Utopie dargestellten Umständen gerecht werden könnten."

 

Ganz von der Hand zu weisen ist die auf Technologie basierende Argumentation nicht. So scheint es sich bei der IT von Banken um hochkomplexe, „unübersichtliche“ Systeme, die den Informatiker und Wissenschafts- sowie Gesellschaftskritiker Joseph Weizenbaum an die „favelas“ von Rio de Janeiro erinnern:

 

"Die inzwischen riesigen, polypenhaft verzweigten Informationssysteme der (…) Banken oder Versicherungen vergleicht Weizenbaum mit den "favelas" von Rio de Janeiro, jenen chaotisch wuchernden, immer wieder neu zusammengeflickten Hüttensiedlungen, in denen sich nicht einmal die Eingeborenen richtig auskennen. Es sei schlechthin unmöglich, meint Weizenbaum, die ähnlich komplexen, gleichfalls ständig durch Flickwerk veränderten Computersysteme quasi abzureißen und übersichtlich wieder aufzubauen: Sie können nur stillgelegt werden - oder sie müssen mit ihren unausrottbaren Mängeln weiterexistieren, bis sie eines Tages zusammenbrechen."

 

Sollte die Einschätzung Weizenbaums annähernd zutreffend sein, formt sich der utopische Charakter des Gedankens der Mikrospenden aus technologisch systemischen Defiziten unserer Zeit, die nach außen nur schwer oder gar nicht sichtbar werden.

 

 

Begründung II.

 

"Die Verwirklichung ist von einer Mehrheit oder Machtelite nicht gewollt oder wird von der Mehrheit der Bevölkerung als nicht wünschenswert abgelehnt."

 

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, von welcher Machtelite die Rede ist bzw. um welche Mehrheit der Bevölkerung es sich überhaupt handelt. Anders formuliert: Wer bzw. welche Organisation kann über die Implementierung von nachhaltigen Mikrospenden-Subsystemen in die Rechenzentralen von Banken entscheiden?

 

Geht es um die Machtelite im regionalen Bankenwesen, dann handelt es sich meist um Vorstände einer Bankengruppe, deren Empfehlungen z.T. richtungsweisend für die IT-Dienstleister sind. Vereinfacht kann man sagen, dass die Chancen der Implementierung von zentralregionalen Spenden-Sammelsysteme steigt, wenn sich die verantwortlichen Gremien innerhalb einer Bankengruppe für deren Realisierung aussprechen.

 

"Der Verband teilt (...) abschließend mit, dass zu Mikrospenden eine grundsätzlich kritische Sichtweise vorherrscht und das Thema deshalb nicht weiterverfolgt wird."

 

In diesem Fall haben sich die Verantwortlichen eines Landesverbandes einer regionalen Bankengruppe ihr abschließendes Urteil bereits gebildet. Aber wie sieht das im Falle der „Mehrheit der Bevölkerung“ aus? In der repräsentativen Demokratie wird diese bekanntlich durch regierende Parteien vertreten. Im Rahmen einer Petition beim Deutschen Bundestag, die sich für die dauerhafte Implementierung von Mikrospenden-Subsystemen in die zentralsystemische Architektur von regionalen Banken ausgesprochen hat, wurde vom zuständigen Petitionsausschuss folgende Stellungnahme abgegeben:

 

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"Der Betrieb eines Spendensammel-Systems, wie vom Petenten vorgeschlagen, bedarf nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) keiner besonderen Erlaubnis auf Grundlage des Kreditwesensgesetzes (KWG) und es bestehen nach Ansicht der BaFin auch sonst keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Vorbereitung und Realisierung des vom Petenten vorgeschlagenen Konzepts Vorschriften des KWG oder andere aufsichtsrechtliche Vorschriften von Bedeutung sind.


Allerdings könnte die vom Petenten angeregte gesetzliche Verpflichtung zur Eröffnung der Möglichkeit für Bankkunden, an einem solchen System teilzunehmen, einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die grundgesetzlich verbürgte Gewerbe- und Unternehmerfreiheit (vgl. Art. 12 GG) sowie Vertragsfreiheit (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG) der Banken und deren Rechenzentralen darstellen. Staatliche Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Freiheiten sind nur dann zulässig, wenn mit dem Eingriff ein legitimer Zweck verfolgt wird und die zur Erreichung dieses Zwecks eingesetzten Mittel verhältnismäßig sind.


Vorliegend kann die Förderung der Spendenbereitschaft weiter Bevölkerungskreise für lokale gemeinnützige Projekte zwar einen legitimen Zweck darstellen. Allerdings ist zu bedenken, dass bereits heute zahlreiche Möglichkeiten für den Bürger zur Förderung lokaler gemeinnütziger Projekte bestehen. Die vom Petenten selbst erwähnten Möglichkeiten, im Wege einer Überweisung oder eines Dauerauftrages zu spenden, besteht nicht nur für überregional tätige gemeinnützige Organisationen, sondern auch auf lokaler Ebene. Die Spendenbeträge können dabei vom Bürger individuell festgelegt werden und umfassen in der Regel auch Kleinstbeträge. Daneben bieten einzelne Banken schon heute weitgehende Möglichkeiten zur Spende etwa von Zinserträgen an gemeinnützige Organisationen an. Von Seiten der durch Spenden begünstigten Organisationen bestehen, soweit ersichtlich, bislang keine Forderungen nach Ausweitung der bestehenden Spendenmöglichkeiten in die vom Petenten vorgeschlagene Richtung. Soweit die bestehenden Möglichkeiten vom Petenten gleichwohl als nicht ausreichend empfunden werden, bleibt es ihm unbenommen, Banken und Rechenzentralen auf lokaler bzw. regionaler Ebene anzusprechen und die Einführung des von ihm vorgeschlagenen automatisierten Verfahrens zu Spendenzwecken auf freiwilliger Basis anzuregen.


Die Schaffung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung eines solchen Verfahrens erscheint demgegenüber nicht zweckmäßig. Die Gewerbe- und Unternehmerfreiheit und die Vertragsfreiheit sind zentrale Ordnungsprinzipien der sozialen Marktwirtschaft. Staatliche Eingriffe in diese Freiheiten sollten sich in den bestehenden Ordnungsrahmen einfügen und zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit auf das unbedingt Erforderliche beschränkt bleiben. Die ordnungspolitischen Aufgaben von Banken und ihren Rechenzentralen liegen in der Gewährleistung der Versorgung der Bürger und Unternehmer mit Finanzmitteln. Die Einrichtung von Spendensammel-Systemen gehört dagegen nicht zu diesen Aufgaben. Die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung ist daher nicht angezeigt.


Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Einführung des vom Petenten vorgeschlagenen Systems erhebliche Kosten und bürokratischen Aufwand bei den betroffenen Banken und deren Rechenzentralen verursachen dürfte und nicht ersichtlich ist, ob und gegebenenfalls wie die verursachten Kosten durch das vom System generierte Spendenaufkommen gedeckt werden könnten."

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Die repräsentierte Mehrheit der Bevölkerung regt in dieser Stellungnahme an, „Banken und Rechenzentralen auf lokaler bzw. regionaler Ebene anzusprechen und die Einführung des […] automatisierten Verfahrens zu Spendenzwecken auf freiwilliger Basis anzuregen."

 

Dieser Vorschlag wurde umgesetzt mit dem Ergebnis, dass eine Implementierung der Subsysteme nicht erfolgen wird, was letztlich wiederum auf den utopischen Charakter des Gedankens verweist.

 

 

Begründung III.

 

"Bei einem (überzeichneten) Gegenbild zur gesellschaftlichen Realität der Gegenwart muss auch erwogen werden, dass eine Realisierung der Utopie vom Autor gar nicht gewollt ist. Der Versuch einer Realisierung wäre dann eine tragische Fehlinterpretation seiner − möglicherweise ironischen − Absicht"

 

Sollte der von Weizenbaum hergestellte Vergleich der Computersysteme von Banken mit den „favelas“ in Rio de Janeiro auch nur annähernde Gültigkeit besitzen, dann bestünde tatsächlich die Gefahr eines Zusammenbruchs der bestehenden Systeme mit der Implementierung von gemeinnützigen Sammel-Subsytemen. Die Folgen solch eines kollabierenden Systems sind nicht abzusehen. Bis heute deutet aber nichts darauf hin, dass die von Weizenbaum beschriebenen Parallelen überhaupt existieren.

 

 

Zusammenfassung:


Zusammenfassend kann man sagen, dass es sich beim Gedanken der regelmäßigen, automatisierten Bank-Mikrospenden um eine utopische Ideenskizze handelt, die an der Wirklichkeit scheitern muss. Über die Gründe kann spekuliert werden. Vermutlich sind diese zahlreich und im Spannungsfeld zwischen Technologie und Ökonomie einerseits sowie zunehmenden (Technik)Partizipationsbestrebungen von Menschen andererseits anzusiedeln. Was jedoch bleibt ist die Annahme, dass die Utopien von heute die Realitäten von morgen sind oder zumindest sein könnten.

 

 

 

Zur Vertiefung:

Alles, was jemals über Utopien geschrieben wurde, u.a. Utopia

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